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14 von 17 Grundrechten sieht der Richter Dr. Pieter Schleiter im Zuge der Corona-Maßnahmen verletzt. Darunter das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Im ersten Teil unseres Gesprächs behandelten wir mit Dr. Pieter Schleiter seine Verfassungsbeschwerde, die er im Dezember 2020 gegen die Corona-Maßnahmen einlegte. Jetzt geht es uns um den rechtlichen Status des Menschen abhängig von seiner Gesundheit, hier, seiner Immunität: Im Augenblick wird die Corona-Maßnahmenpolitik einiger Regierenden dahin gelenkt, dass Grundrechte dem Menschen zukünftig abhängig vom Immunstatus gewährt werden sollen. Bislang gibt es keine Privilegien, geimpfte Personen müssen wohl weiterhin Testungen über sich ergehen lassen, Masken tragen und die Kontaktbeschränkungen einhalten.

Wir wollten von Dr. Pieter Schleiter wissen, ob verfassungsrechtlich ein Unterschied zwischen Geimpften und ungeimpften Personen gemacht werden darf.

Dr. Pieter Schleiter ist seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprachen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta.

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