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Die Geschlechtsmerkmale sind eindeutig, aber fühle ich mich auch so? Ist mein Körper mein Gefängnis? Manche finden es befremdlich, dass mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ per Selbstauskunft in Zukunft bereits 14-jährige ihren

Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können sollen. In der Regel, so der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, würden operative Geschlechtsumwandlungen ein Mindestalter von 18 Jahren vorsehen. Hormonbehandlungen zur Vorbereitung werden ab 14 Jahren empfohlen. Wohlfühlen im eigenen Körper, darum geht es im Kern. Wer soll sich anpassen, Physis oder Psyche? Oder beide? Steht am Ende Verwandlung oder Inklusion? Der veränderte Körper oder die Versöhnung mit seinem Werdensprozess? Und welche Rolle spielt die Gesellschaft dabei, ein gesundes Selbst mit all seinen Facetten entwickeln zu können?

Hören Sie hier „Der schwangere Mann“, ein Kommentar unserer Autorin Anke Behrend, gelesen von Sabrina Khalil und Ulrich Allroggen.

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