RM Logo RGB fr Webseite                                                                      HIER  Player RM gelb Stream hören   tunein hellerradio.de helleronlineradiobox

Der Schlachtruf „My body my choice“ gilt nicht für alle und nicht zu jeder Zeit. Schon zur Ermittlung der Infektionsketten ist im Infektionsschutzgesetz, im Abschnitt „Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ unter § 25 (5) verankert,

dass die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können, wenn, ja, wenn der Infektionsfall eintritt: Zitat: „Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist ...“.

 

Und wenn, wieder die Tatsachen, behauptet wird, die Corona-Infektionsketten könnten durch die als Impfung deklarierte mod mRNA-Spritze unterbrochen oder eingedämmt werden, muss das doch erst recht gelten, oder nicht? Nur so lässt sich erklären, dass der Bundeswehrsoldat Alexander Bittner seine Freiheit eingebüßt hat, weil er sein Recht auf körperliche Unversehrtheit ernst genommen hatte. Er verweigerte sich den Spritzen. Jetzt wurde er in der JVA Ingolstadt inhaftiert und trat in Hungerstreik.

Hören Sie eine Meldung von Multipolar, die Sabrina Khalil für uns eingelesen hat. https://multipolar-magazin.de/meldungen/0108

Bild: KI

weltweit zu empfangen